synaix Newsletter Ausgabe 04/2010 vom 31.03.2010
Das Gebührenmodell der GEZ für "internetfähige Empfangsgeräte" ist umstritten. Mehrfach haben Gerichte in verschiedenen Bundesländern in den letzten Monaten entschieden, dass die Gebührenerhebung für PCs nicht zulässig sei. Mit der besonderen Beurteilung von Computerkassen beschäftigt sich derzeit das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Die Steakhauskette Maredo hat gegen die GEZ geklagt, die sie zur Zahlung von Gebühren für ihre Computerkassen verpflichtet, weil diese über einen Internetzugang verfügen. Damit sei prinzipiell die Nutzung von Radio und Fernsehen möglich, argumentiert der WDR als zuständige Rundfunkanstalt.
In seiner Begründung erläuterte der IT- Leiter der Steakhauskette einem Bericht der "Neue Ruhr/ Neue Rhein Zeitung" zufolge die Konfiguration des Kassensystems. Demnach ist der Internetzugang über die Computerkassen für die Mitarbeiter gesperrt, so dass diese nicht auf Radio- und Fernsehangebote zugreifen könnten. Das Gericht geht daher von einem Sonderfall aus, in dem die Internetrechner nicht gebührenpflichtig sind, und empfahl dem WDR den Widerruf des Gebührenbescheids binnen einer Frist von 10 Tagen. Andernfalls werde das Gericht ein Urteil fällen - und das wird vermutlich positiv für Maredo ausfallen.
Auch wenn es nur um einen Betrag von 5 Euro pro Kasse geht, möchte das Unternehmen sich mit dem Gerichtsentscheid absichern. Denn neben der Düsseldorfer Filiale mit den drei nun diskutierten Computerkassen betreibt das Unternehmen noch 57 weitere Filialen...
Die Ministerpräsidenten der Länder hatten im vergangenen Herbst angekündigt, sich bis zum Sommer hinsichtlich eines möglichen neuen Modells der Rundfunkgebühr zu entscheiden. Die GEZ geht in die Offensive: Seit Februar wirbt die GEZ mit einem neuen Internetportal für mehr Transparenz und Vertrauen in der Öffentlichkeit. Und aktuell berichten Hörer der öffentlich-rechtlichen Sender in Radiospots, wie zufrieden sie mit der Verwendung der GEZ- Gebühren für ihren Sender sind. Nach der derzeitigen Gebührenordnung muss jeder Nutzer monatlich 5,76 Euro für die Benutzung eines internetfähigen Empfangsgeräts wie PC, Smartphone o.ä. bezahlen, wenn er nicht mindestens ein Radio im Haushalt angemeldet hat.