synaix Newsletter Ausgabe 12/2009 vom 02.12.2009
Der Zugriff auf Verbindungsdaten und IP-Adressen sei für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung zwingend notwendig - das erklärte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, auf der Herbsttagung der Strafverfolgungsbehörde in Wiesbaden.
Die internationalen Krisenherde beförderten zunehmend Strukturen der Organisierten Kriminalität (OK), die sich auch in Deutschland ausbreite. Der schnelle technische Wandel beschere dabei dem Internet eine bedeutende Rolle, warnte der BKA-Chef. Neben einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit fordert Ziercke eine Erweiterung der Ermittlungsinstrumente im Internet. Die Ermittler müssten Internet-Telefonate überwachen und auf IP-Adressen und Verkehrsdaten zugreifen können. „Sonst ist eine wirksame Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung im Internet nicht möglich“, betonte Ziercke. Der genaue Umgang mit dem Abhören von Internet-Telefonaten sei bislang aber gesetzlich nicht geregelt und bedürfe der Klärung.
Von der Politik bekommt Ziercke dabei positive Signale. So versprach der neue Bundesinnenminister Thomas de Maizière in seiner Rede auf der BKA- Tagung: "Die Polizei soll bekommen, was sie für ihre Arbeit braucht." Die Neuregelungen des BKA-Gesetzes, zu denen auch die umstrittene Online-Durchsuchung zählt, blieben in allen wichtigen Punkten bestehen. Auch wenn es vielleicht nur wenige Anwendungen von Online-Durchsuchung oder Lauschangriff gebe, solle das nicht etwa heißen, dass das Instrument nicht doch gebraucht werde, so de Maizière weiter. In der Vergangenheit sei bei der Terrorbekämpfung vieles Notwendige getan worden und nichts, was des Guten zu viel gewesen wäre.
Kritischer sieht es der Bundesdatenschutzbeauftragte: Der Zugriff auf die IP-Adresse, die Adresse eines Computers, eröffne die Chance, "den User im Netz gläserner zu machen", warnte Peter Schaar. Den Zugriff auf die IP-Adresse im Rahmen von Ermittlungen und mit richterlicher Überwaschung halte er zwar für "vertretbar", sagte Schaar der Nachrichtenagentur ddp. Die anlasslose Speicherung der Daten sehe er aber sehr kritisch.
Das Bundesverfassungsgericht will Mitte Dezember die Rechtmäßigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung prüfen, nachdem mehrere Verfassungsbeschwerden eingereicht worden waren. Durch das Gesetz sind Telekommunikationsanbieter seit Januar 2008 dazu verpflichtet, Daten von Telefonverbindungen sechs Monate lang zu speichern, beispielsweise die Rufnummern des Anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie Beginn und Ende des Gesprächs. Auch Verkehrsdaten von Internetanbietern und E-Mail-Diensten mussten für diesen Zeitraum gespeichert werden.
Auf Anfrage müssen die gesammelten Daten den Behörden zur Strafverfolgung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des militärischen Abschirmdienstes übergeben werden - so sieht es das Telekommunikationsgesetz vor. Im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Übermittlung der Vorratsdaten zu Strafverfolgungszwecken bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft gesetzt.
Im November 2008 schränkte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz nach einem Eilantrag zum zweiten Mal ein. Telekommunikationsunternehmen dürfen seither gespeicherte Verbindungsdaten bis zu der endgültigen Entscheidung nur noch bei dringender Gefahr für Leib und Leben einer Person an die Polizei übermitteln, oder wenn es um die Sicherheit des Bundes oder eines Landes geht.