Änderungen des Datenschutzrechts zum 1. September

synaix Newsletter Ausgabe 09/2009 vom 03.09.2009

Zum 1. September sind einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten – das sind die wichtigsten Änderungen:

- Strengere Regeln für den Adresshandel,
- Verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (CallCenter, Rechenzentren),
- Aufnahme einer Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz,
- Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten der Datenschutzbehörden,
- Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärte dazu: "Ich fordere die Verantwortlichen in den Unternehmen dazu auf, die durch die Neuregelung gebotene Chance zu nutzen, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Personenbezogene Daten sind kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut. Wer sie erhebt und nutzt muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren. Die neuen Regelungen stellen erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten. Datenschutz muss endlich zur Chefsache werden. Wer dies verkennt, wird zukünftig mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen."

Schaar erwartet, dass nach der Bundestagswahl weitere Schritte zum Ausbau des Datenschutzes unternommen werden. "Dazu gehören ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der in die Jahre gekommenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen." Weiterhin plädiert er für eine bessere Ausstattung der Aufsichtsbehörden, denn eine gut ausgestattete Aufsicht sei für guten Datenschutz unverzichtbar.

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