Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) München den Handel mit "gebrauchten" Oracle- Lizenzen untersagt hat, hat der unterlegene Gebraucht- Software- Anbieter usedSoft angekündigt, den Bundesgerichtshof (BGH) anzurufen. Trotz des Ausschlusses der Revision durch das OLG werde das Unternehmen nun einen "Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof (BGH)" einlegen. Damit sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, so der Software- Händler.
Der US-Software-Konzern Oracle hatte gegen usedSoft geklagt, da er im geschäftlichen Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen einen Verstoß gegen seine Urheberrechte sah. Das OLG München bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz: Demnach sind der Vertrieb von gebrauchten Einzelplatzlizenzen sowie der Vertrieb von "gebrauchten" Lizenzen auch bei Übergabe eines Originaldatenträgers nicht zulässig. Auch bei Einzelplatzlizenzen müsse – so die Richter in der Urteilsbegründung - eine weitere Vervielfältigung der Software auf die Festplatte des Rechners vorgenommen werden - und dazu sei eine Übertragung des Nutzungsrechts erforderlich (OLG, Az. 6 U 2759/07).
Microsoft begrüßte in einer Pressemitteilung bereits den "Schlusspunkt in der Diskussion um gebrauchte Software" zugunsten der Software-Hersteller. Zum Handel mit gebrauchten Microsoft- Lizenzen verweist usedSoft jedoch auf ein rechtkräftiges Urteil des Landgerichts München (Az. 30 O 8684/07). Demnach ist "der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Microsoft-Software-Lizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen abgegeben worden waren, auch ohne Zustimmung von Microsoft im Grundsatz wirksam möglich". Sowohl das Landgericht München als auch Oracle haben nach Angaben von usedSoft darauf verwiesen, dass der Fall Oracle nicht mit den Microsoft- Lizenzen vergleichbar sei.
Andere Händler von gebrauchter Software wie U-S-C verweisen darauf, dass sie bei Volumenlizenzen grundsätzlich die Zustimmung des Herstellers einholen. UsedSoft geht es dabei aber "ums Prinzip", erklärt usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. Und so wolle er "vor dem Bundesgerichtshof für einen in vollem Umfang liberalisierten Software-Markt kämpfen."
Eine endgültige Klärung durch höchstricherliche Rechtsprechung vom BGH halten auch die Juristen für wünschenswert. Eine Entscheidung des BGH wird aber vermutlich noch zwei bis drei Jahre auf sich warten lassen.