synaix Newsletter Ausgabe 07 / 2008 vom 01.07.2008
Internetpiraterie ist schon lange ein vieldiskutiertes Thema. Mit dem Beginn der französischen EU-Ratspräsidentschaft könnte es in den kommenden sechs Monaten mit dem Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agressment) auf der Agenda in Brüssel stehen. Im Rahmen des Abkommens zwischen der EU, den USA, Mexiko, Neuseeland, Japan, und Korea soll der Schutz des geistigen Eigentums deutlich gestärkt werden.
Dazu wird neben dem Aufbau neuer Zollbehörden auch der Einsatz von schwarzen Listen und Internet-Sperren für Benutzer von Internettauschbörsen diskutiert. Dabei ist es nicht relevant, ob die Nutzung kommerziellen Ursprungs ist oder nicht. Eine Urheberrechtsverletzung liegt auch dann vor, wenn für die Kopie des urheberrechtlichen geschützten Mediums keine finanziellen Leistungen erfolgen. Dies geht aus einem ACTA-Diskussionspapier hervor, das dem anonymen Internetdienst Wikileaks vorliegt.
Stimmen, die aus den Reihen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlamentes laut werden, sprechen jedoch von erheblich geringeren Eingriffen. So sei es nicht Ziel des Abkommens private Personen auf Raubkopien zu überprüfen, sondern Verstöße gegen das geistige Eigentum im großen Stil aufzudecken.