T-Systems klagt gegen Verbot der Dumping Flatrate

synaix Newsletter Ausgabe 02 / 2008 vom 08.02.2008

Nach dem Verbot einer supergünstigen Flatrate durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat T-Systems Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln eingereicht und erklärt, man werde "alle rechtlichen Mittel zur Klärung ausschöpfen".

Die Die BNetzA hatte letzte Woche nach einer öffentlichen Anhörung die im "T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz" genannten Vertrag festgelegten Entgelte für unwirksam erklärt und weitere Abschlüsse auf Basis dieses Rahmenvertrags untersagt. In diesem Vertrag räumt die Geschäftskundensparte der Deutschen Telekom unter anderem rheinland-pfälzischen Kommunen für 483 Euro monatlich die Nutzung von 30 Kanälen, inklusive aller Verbindungsminuten für Orts-, Fern-, Auslands- und Mobilfunkgespräche sowie DSL-Verbindungen ein. Rechnerisch komme dies einer Super-Flatrate für 16,10 Euro pro Kanal gleich, so der Bundesverband der regionalen Telekom-Gesellschaften (Breko-Verband).

Die Breko mit ihren in der Anhörung vertretenen Firmen Arcor, Versatel, NetCologne, EWE TEL, M-net und VSE NET hatte argumentiert, das T-VPN-Angebot sei nur durch massive Quersubventionierung innerhalb des Telekom-Konzerns möglich. Der Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann hatte erklärt, seinem Verband lägen Informationen vor, nach denen nicht nur die Öffentliche Hand, sondern auch weitere Verwaltungen diese Dumpingangebote erhalten haben.

Für T-Systems hingegen ist "die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht nachvollziehbar". Konzernsprecher Stefan König erklärte dazu: "Die EU-Kommission hat den Markt für Geschäftskunden ausdrücklich dereguliert. Die BNetzA will dies offenbar nicht umsetzen und weiter einen liberalisierten Markt durchregulieren."

König argumentierte weiter: "Konkret hat die Behörde einen Geschäftskundenvertrag von T-Systems mit den kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz untersucht. Aus Sicht T-Systems hat die BNetzA keine gesetzlichen Befugnisse dafür, solche kundenindividuellen Verträge zu überprüfen, da es sich in diesem Fall um einen Gesamtvertrag mit einem Umsatzvolumen von über einer Million handelt. Solche Verträge unterliegen nicht der Regulierung und müssen marktübliche Konditionen enthalten. Die Entscheidung der BNetzA betrifft ausdrücklich nicht andere Geschäftskundenverträge mit der öffentlichen Hand."

Die Bundesnetzagentur hatte in ihrem Beschluss das Vorgehen von T-Systems als bedenklich angesehen, weil T-Systems bewusst die Zwangslage der Öffentlichen Hand ausnutze, durch Ausschreibungen das günstigste Angebot ermitteln zu müssen. "Das Angebot entfaltet damit eine auf Verdrängung der Wettbewerber im öffentlichen Sektor gerichtete Sogwirkung", so die BNetzA weiter. Der Tarif richte sich "gezielt an Branchen oder Berufsgruppen, die bislang typische Business-Kunden regionaler Wettbewerbsunternehmen sind." Aus dieser Sicht war bei der Behandlung der Missbrauchsanträge Eile geboten, denn die "Endkundenverbindungsmärkte" fallen künftig aus der Regulierung heraus, und die BNetzA hat dann kaum noch Möglichkeiten, gegen Dumping und Quersubventionierungen vorzugehen.

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